Parkplatzordnung für die Parkplätze P1 bis P7 der ShipShape Deutschland GmbH
Betrieben von der ShipShape Deutschland GmbH, Lange Straße 10, 24399 Arnis
Betreiberwebsite: http://yachthafen-wendtorf.de
Gültig ab dem 14.04.2025
Geltungsbereich und Zweck
Diese Ordnung regelt die Nutzung der Parkplätze P1 bis P7. Die Parkplätze stehen ausschließlich privaten Fahrzeugführern von PKW zur Verfügung, die einen gültigen, digital ausgestellten Parkschein erworben haben. Der Geltungsbereich ist auf der Karte blau markiert.Hafenmeister und Betreiberinformationen
Der Hafenmeister befindet sich im Hafenbüro, Ostseepromenade 1, 24235 Wendtorf, und ist telefonisch unter +49 4343 9090 sowie per E-Mail unter info@yachthafen-wendtorf.de erreichbar. Über den Hafenmeister können Parkscheine erworben und Zuständigkeiten geklärt werden. Der Betreiber dieser Parkplätze ist die ShipShape Deutschland GmbH mit Sitz in der Lange Straße 10, 24399 Arnis. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Betreiberwebsite.Zugangs- und Parkberechtigung
Zur Nutzung der Parkplätze ist der Erwerb eines digitalen Parkscheins erforderlich. Beim Kauf wird das amtliche Kennzeichen angegeben, sodass auf eine Papierquittung verzichtet wird; sämtliche Daten werden elektronisch verwaltet. Auf den Parkplätzen dürfen ausschließlich PKW abgestellt werden. Das Abstellen von Anhängern ist – wenn es länger als zwei Stunden erfolgt – auf sämtlichen Parkplätzen ausdrücklich verboten. Wohnmobile dürfen ausschließlich auf dem Wohnmobilstellplatz P4 abgestellt werden – und zwar nur, sofern hierfür ein Wohnmobilplatz gebucht wurde.Tarife, Parkdauer und Gebühren
Die aktuellen Tarife, die Parkdauer und die anfallenden Gebühren richten sich nach der an der jeweiligen Zufahrt zum Parkplatz bekannt gegebenen Preisliste. Wir bitten alle Nutzer, die dort ausgewiesenen Preise aufmerksam zu beachten. Sollte ohne gültigen digitalen Parkschein geparkt werden oder ein unerlaubter Fahrzeugtyp abgestellt sein, wird pro angefangenem Kalendertag ein Betrag von 36 Euro erhoben.Parkscheinausgabe und Kontrolle
Die Ausgabe des digitalen Parkscheins erfolgt nach erfolgreicher Registrierung des Fahrzeugkennzeichens. Sie können den Parkschein beim Hafenmeister, online über die Betreiberwebsite oder am Automaten erwerben. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Regelungen erfolgen regelmäßige und stichprobenartige Kontrollen. Bei Feststellung eines Verstoßes wird eine Vertragsstrafe ausgesprochen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten z.B. durch die Halterermittlung und Bearbeitungsgebühren entstehen. In schwerwiegenden Fällen behält sich der Betreiber das Recht vor, das betreffende Fahrzeug ohne Vorwarnung abschleppen zu lassen – die anfallenden Kosten trägt der Fahrzeughalter.Verhalten auf dem Parkplatz
Bitte fahren Sie langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll. Achten Sie darauf, die ausgewiesenen Verkehrswege sowie Ein- und Ausfahrten nicht zu blockieren und Ihr Fahrzeug so abzustellen, dass ein reibungsloser Ablauf auf dem Parkplatz gewährleistet ist.Videoüberwachung und Datenschutz
Die Parkplätze sind videoüberwacht. Zum Zwecke der Abrechnung, Kontrolle und gegebenenfalls zur Halterermittlung werden das amtliche Kennzeichen, Bilder der Fahrzeuge sowie die E-Mail-Adressen der Kunden gespeichert. Diese Daten können, sofern erforderlich, an die dafür vorgesehenen Stellen weitergeleitet werden. Mit der Nutzung der Parkplätze erklären Sie Ihr Einverständnis in diese Datenverarbeitung.Haftung, Unfall- und Umweltbestimmungen sowie weitere Verhaltensvorschriften
Haftungsausschluss: Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Unfälle, die auf unsachgemäßes Verhalten oder auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Die Nutzung des Parkplatzes begründet kein Verwahrungsverhältnis. Parken auf eigene Gefahr.
Verhalten bei Unfällen und Schäden: Bitte melden Sie etwaige Unfälle oder entstandene Schäden umgehend dem Hafenmeister.
Umweltbestimmungen: Aus Gründen des Umweltschutzes ist unnötiges Laufenlassen von Motoren, das Ablassen von Betriebsstoffen und das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen verboten.
Verhalten bei technischen Problemen: Sollte es zu Problemen mit Automaten, der digitalen Parkscheinausgabe oder anderen technischen Einrichtungen kommen, informieren Sie bitte sofort den Hafenmeister. Kann wegen technischer Probleme kein Parkschein erworben werden, darf auf dem Parkplatz nicht geparkt werden.
Höhere Gewalt: Bei extremen Wetterbedingungen oder sonstigen Ereignissen höherer Gewalt sind abweichende Regelungen möglich. Folgen Sie in solchen Fällen bitte den vor Ort vom Hafenmeister kommunizierten Anweisungen.
Eindeutige Verhaltensvorschriften und Nicht-Übertragbarkeit: Wir bitten um ein respektvolles Miteinander auf dem Parkplatz. Beachten Sie, dass Parktickets nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden dürfen.
Öffnungszeiten der Parkplätze
Die Öffnungszeiten der einzelnen Parkplätze sind wie folgt geregelt:
Parkplatz P1 ist ganzjährig geöffnet.
Parkplatz P2 befindet sich vom 01.04. bis zum 31.10. jedes Jahres im Betrieb.
Parkplatz P3 ist vom 01.07. bis zum 30.08. verfügbar.
Der Wohnmobilstellplatz P4 ist vom 15.05. bis zum 30.09. geöffnet.
Parkplatz P5 ist geschlossen.
Parkplatz P6 steht ganzjährig für Kurzzeitparker zur Verfügung.
Das Parkhaus P7 ist für das kommende Jahr geplant.
Inkrafttreten und Änderungen
Diese Parkplatzordnung tritt am 14.04.2025 in Kraft. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Ordnung bei Bedarf anzupassen oder zu erweitern. Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer rechtzeitig per Aushang sowie über die Betreiberwebsite informiert.
Diese Ordnung soll einen reibungslosen Ablauf und eine sichere Nutzung der Parkplätze gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung dieser Regeln.